Häufig gestellte Fragen

Wie nehme ich Kontakt zu Lehrerinnen und Lehrern auf?

Grundsätzlich gibt es zwei Elternsprechtage (i.d. R. im November und im Mai, in Präsenz). Im Vorfeld können Sie über Ihr Kind oder per Mail Termine mit den Lehrkräften Ihres Kindes vereinbaren. In dringenden Fällen können Sie auch unabhängig vom Elternsprechtag Kontakt aufnehmen. Am einfachsten geht das über E-Mail. Auf der Homepage finden Sie die E-Mail-Adressen aller Kolleginnen und Kollegen.

Am ersten Tag rufen Sie im Sekretariat an. Informieren Sie die Klassenleitung per Mail, wenn Ihr Kind länger erkrankt sein sollte. Nach Ende der Fehlzeit erfolgt eine schriftliche Entschuldigung innerhalb einer Woche über die Klassen- bzw. Stufenleitung. Sollten Krankheiten, körperliche Beschwerden oder Behinderungen Einfluss auf das Lernverhalten haben, sollte dies der Klassen- bzw. Stufenleitung mitgeteilt werden. In der Sekundarstufe II empfiehlt es sich bei versäumten Klausuren ein Attest vorzulegen. Eine Befreiung vom Sportunterricht ist nur mit einem Attest eines Facharztes möglich. Beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten (siehe: www.rki.de; z.B. auch Kopfläuse) bitte umgehend das Sekretariat informieren.

Bei Unfällen, die bei Unterrichtsveranstaltungen oder auf dem Schulweg entstehen, ist die Schule schnellstens über das Sekretariat zu verständigen. Ein Unfallbogen ist dort erhältlich und sollte zeitnah ausgefüllt zurückgegeben werden.

Eine Beurlaubung kann nach Runderlass 12-51 Nr. 1 zur „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“ durch die Schulleitung genehmigt werden. Grundsätzlich erfolgt der formlose schriftliche Antrag über die Klassenleitung mit einer mindestens einwöchigen Vorlaufzeit unter Angabe der aktuellen Adresse und E-Mail-Adresse. Für Veranstaltungen bspw. im leistungssportlichen oder kirchlichen Bereich ist ein offizielles Anschreiben des Vereins, von der Kirche o. a. notwendig. Die Schule hat keine Befugnis, Beurlaubungen ohne besonders wichtigen Grund unmittelbar vor oder nach den Ferien zu erteilen bzw. an Brückentagen, die Bezirksregierung droht hier mit Bußgeld.

Bitte denken Sie auch daran, den jeweiligen Fachlehrer:innen längerfristig feststehende Termine, die während der Unterrichtszeit stattfinden (z.B. Kieferorthopädie), frühzeitig mitzuteilen, damit diese ggf. bei der Planung von Klassenarbeiten berücksichtigt werden können.

Freistellungen für Leistungssportler:innen sind unter Berücksichtigung der Vorgaben und der entsprechenden Formulare bei der Sportkoordination einzureichen. Den Kontakt finden sie hier.

Für alle Kinder im schulfähigen Alter gilt die Schulpflicht. Die Eltern sind in der Pflicht, für die regelmäßige Teilnahme ihres Kindes am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule zu sorgen. Bei nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen wie zum Beispiel einem Unfall oder einem Todesfall in der Familie gilt ein Schulversäumnis jedoch nicht als Vernachlässigung der Schulpflicht. Ein zwingender Grund für ein Schulversäumnis kann überdies auch der plötzliche Eintritt extremer Witterungsverhältnisse – wie zum Beispiel starker Schneefall, Eisglätte oder Sturm – sein. Sofern hier nicht von höherer Instanz (z.B. Bezirksregierung) das Ruhen des Präsenzbetriebs und damit Distanzunterricht angeordnet wurde, können Eltern bei extremen Wetterlagen morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren.

Die Schülerinnen und Schüler besprechen und operationalisieren die Schulwerte zu Beginn des Schuljahres mit der Klassenleitung und sind gehalten, sich daran zu orientieren. Diese hängen ebenso wie die Mediennutzungsregeln in den Schulklassen.

Über Mietra: Schließfächer mieten für Schulen und Schüler (schliessfaecher.de) können Schließfächer in der Schule angemietet werden.

Grundsätzlich gilt, dass Sie zuerst immer mit den Kolleg:innen sprechen, bei denen der Gesprächsbedarf besteht, d. h. also die oder den jeweiligen Fach- bzw. Klassenlehrkräfte (bzw. Beratungslehrer:in in der SII). Diese können Sie dann ggf. an passende Anlaufstellen in unserem Beratungsteam verweisen. Sollten Ihr Anliegen sich auf dieser Ebene nicht klären lassen, können Sie als nächstes bei fachlichen Fragen den oder die Fachkonferenzvorsitzende:n ansprechen. Bei pädagogischen Fragen können Sie die jeweiligen Stufenkoordination (Erprobungsstufe, Mittelstufe, Oberstufe) ansprechen. Sofern es thematisch passt, stehen hier auch die Sport- und die MINT-Koordination als Ansprechpartner:innen zur Verfügung. Die jeweiligen Kontakte finden Sie auf der Homepage oder erhalten Sie über das Sekretariat. Wenn sich hier keine Klärung ergibt, können Sie sich über das Sekretariat unter Angabe des Gesprächsanlasses einen Termin bei der Schulleitung geben lassen.

Fahrräder können im Fahrradkeller abgestellt werden, sind dort aber nicht beaufsichtigt. Bitte weisen Sie Ihr Kind darauf hin, dass Fahrräder unbedingt abgeschlossen werden sollten.

Alle Fragen rund um das iPad werden auf unserer TaskCard iPad-Nutzung am HG beantwortet.

Wir haben (noch) keine Elternaccounts, aber wenn Sie sich mit den Zugangsdaten ihrer Kinder über einen Browser bei WebUNTIS anmelden, bekommen Sie einen Einblick in den Teil des Klassenbuches, der ihr Kind betrifft. Bspw. können Sie Fehlzeiten einsehen und auch, ob diese schon entschuldigt wurden.